Rechtssystem im ehemaligen Königreich Flemmgard

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Die Rechtszuständigkeiten im Königreich Flemmgard teilten sich die Druidinnen mit den Adeligen. Die beiden Gruppierungen hatten verschiedene rechtliche Zuständigkeiten, die jedoch natürlich ineinander übergreifen konnten. Deswegen wurde es häufig praktiziert, dass eine Adlige und eine Druidin zu zweit Recht sprachen. Berühmtestes Beispiel für diese Praxis ist die glór („Stimme“) der mór deirfiúr („Große Schwester“ - oberste Druidin), die der Königin (oder wie zuletzt dem König) von Flemmgard zur Seite gestellt war.

Als charakteristische Merkmale des flemmgardschen Rechtssystems erwähnenswert sind:

  • Die Sonderstellung der Frau und die rechtliche Immunität schwangerer Frauen
  • Die "Gewaltenteilung" zwischen Druidinnen und Adel
  • Rechtliche Bevorzugung von Bardinnen, Heilerinnen und Adligen
  • Die Familie als gesellschaftliches Kernsystem und die daraus resulterende Sippenhaftung, praktiziert als Gewohnheitsrecht

Rechtliche Zuständigkeiten der Druidinnen

Die Druidinnen waren in Alt-Flemmgard für alle rechtlichen Aspekte, die das Leben an sich betrafen, zuständig. Somit waren sie verantwortlich für

  • Ehe, Familie und Kinder
  • Mord, Totschlag und Körperverletzung
  • Der Umgang mit dem Leib der Mutter ("Umweltsünden")
    Hierunter fällt beispielsweise auch der Erzabbau, der in Flemmgard als Schändung des Leibes der Mutter gilt und von den Druidinnen schwer bestraft wird.

Oberste Rechtsinstanz der Druidinnen ist die mór deirfiúr, („Große Schwester“), die oberste Druidin. Besonders schwerwiegende Verbrechen werden beim Jahrestreffen der Druidinnen an sie herangetragen.

Rechtliche Zuständigkeiten des Adels

Der Adel in Alt-Flemmgard war für rechtliche Fragen die Gesellschaft betreffend zuständig. Somit war er verantwortlich für

  • Fragen des Besitzes
    Vieh fiel im flemmgardschen Rechtssystem unter Besitz, während sich für Wild sowohl die Druidinnen als auch der Adel zuständig fühlten, was in der Vergangenheit zu Konflikten geführt hat.
  • Fragen der Ehrlichkeit (Betrug/Rufmord/...)

Oberste Rechtsinstanz des Adels war die Königin (zuletzt der König), an die besonders schwere oder grenzübergreifende Fälle und auch rechtliche Vergehen des Adels herangetragen wurden.