Aurilium

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Das Aurilium ist das Hauptwerk und heilige Buch aller Anhänger des obersten Lichtgottes Auril. Anbei eine Zusammenfassung des Werkes:


Einleitung, Worte des ersten Primus Dyodelikos

„Ihr, die ihr Kinder Aurils seid und ihr die ihr an ihn glaubt, vernehmet meine Worte. Die Welt mag dunkel erscheinen dieser Tage, schwarz wie Kohle und verschwommen wie Nebel legt sich ein tiefer Schatten über das Land und erfüllt wohl nicht nur mein Herz mit Schwermut. Auril, unser Herr, hat sich von uns abgewandt. Die Taten welche wir begangen haben brachten uns die Sterblichkeit ein, und den Hass ganzer Völker und den Zorn der Götter selbst. Auch wenn das Böse uns verleitet hat, so dürfen wir nicht dem Bösen allein die Schuld geben. WIR waren es die handelten, WIR allein waren es die sich verleiten ließen. Der Glaube an unseren Herrn und an seine Gutmütigkeit reichte nicht aus um uns das Böse erkennen zu lassen. Unser mangelhafter Glaube hat Auril enttäuscht. Doch ich sage euch, gebt eure Hoffnung nicht auf. TUT BUSZE FÜR EURE TATEN! Heilt die Kranken und Verletzten, die ihr mit euren Waffen verletzt und mit eurem Hass verpestet habt. Baut die Tempel und Schreine auf, welche ihr mit Kriegsmaschinerie und mit eurer Wut zerstört habt. Bepflanzt den Boden, wo eure Stiefel Furchen rissen, und die Opfer eures Krieges die Erde blutrot tränkten. Zieht durch jedes Land der Welt und weint in all diesen Ländern eine Träne für jedes einzelne Lebewesen, das ihr darin umgebracht habt. Aber vor allem, denkt an Auril, unseren Herrn, der uns niemals in dieses Verderben geführt hätte, und zeigt ihm, dass jeder einzelne Mensch, von heute bis zum Tage seines Ablebens, gottgefällig leben wird. So Auril es will wird er uns unsere Sünden vergeben, und uns den rechten Weg zurück in das Licht weisen. Erhebt eure Herzen und nehmt all euren Mut zusammen, lasst uns in bessere Zeiten marschieren. Senkt eure Häupter zum Gebet …“

Das Aurilium

Am Anfang herrschte das Chaos, eine Unordnung wie man sie heute nur noch in den Minen von Bar’aza’lan findet. Die Götter des Lichtes und die der Mitte erkannten das Chaos und so formten sie die Erde, so wie wir sie heute kennen. Auch schufen sie die Lebewesen und statteten sie unterschiedlich hoch mit Intellekt und Gefühlen aus. Als letztes Geschöpf des Lichtes wurde der Mensch geschaffen. Auril selbst, er war es der dem Mensch das Leben einhauchte und ihn nach seinem eigenen Abbild formte. Der Mensch war das reinste aller Lebewesen und zudem das dankbarste. So ging er in Liebe zu den Göttern auf und er baute ihnen Tempel und verbrachte sein Leben damit den Göttern zu huldigen und sie zu ehren. Mehr als allen anderen Göttern dankte der Mensch aber Auril, seinem Schöpfer und für ihn baute er die schönsten aller Tempel und ihm allein huldigte er täglich. Als Auril erkannte wie gut sich seine Schöpfung entwickelte beschenkte er ihn mit einer der größten Gaben die ein Lebewesen besitzen konnte – der Unsterblichkeit. So der Mensch den Göttern des Lichts mit ganzem Eifer diente, so war er jedoch nicht immun gegen die stillen Beeinflussungen Baldûrims und Nors. So kam es, dass Baldûrim selbst sich zum Menschen begab und sich als Auril ausgab. In der Gestalt des Herrn des Lichtes sprach er zu den Menschen: „Ich bin Auril, euer Herr, meine Macht war es die euch schuf, meine Macht war es die euch ewiges Leben schenkte. Ihr seid meine Geschöpfe, so dient mir und tut wie ich euch sage: Gehet hin und verbreitet meinen Namen unter allen Völkern der Welt, überzeugt sie mich als ihren Herren anzusehen und mir allein zu dienen.“ Die Menschen, überzeugt davon Aurils Worte vernommen zu haben zogen also los und versuchten alle Wesen zu Auril zu bekehren. Aber weder Zwerge, noch Elben, noch irgendein anderes Volk dieser Welt wollte sich Auril allein unterwerfen. Als Baldûrim, der Gott des Todes, wie erwartet, sah dass der Mensch keinen Erfolg beim Bekehren anderer Rassen hatte erschien er ihm erneut in der Form Aurils und er sprach: „Ich bin Auril, eurer Herr, meine Macht war es die euch schuf, meine Macht war es die euch ewiges Leben schenkte. Ihr seid meine Geschöpfe, doch ihr habt mich enttäuscht. Ich will jedoch noch einmal Gnade walten lassen und sage euch ein letztes Mal: Gehet hin und verbreitet meinen Namen unter allen Völkern der Welt, überzeugt sie mich als ihren Herren anzusehen, überzeugt sie, mit aller Gewalt.“ Die Menschen, überzeugt davon erneut Aurils Worte vernommen zu haben zogen also los und versuchten alle Wesen zu Auril zu bekehren. Jedoch blieben Aurils Geschöpfe erneut erfolglos, kein Zwerg, kein Elb, noch sonst ein Geschöpf konvertierte zu dem Glauben der Menschen, der Auril als Herrn aller Geschöpfe ansah. Die Menschen waren zutiefst verzweifelt, war doch die Angst vor der Strafe ihres himmlischen Vaters groß. Sie sahen nur noch eine Möglichkeit Aurils Willen durchzusetzen. So bewaffneten sich die Menschen und stellten kleinere und größere Truppen zusammen, die sich in jede Himmelsrichtung der Welt auf begaben um jedes Lebewesen von Aurils Macht mit Waffengewalt zu überzeugen. Die Menschen, von ihrer Angst beflügelt, gingen schnell und skrupellos vor, egal ob Mann, Frau oder Kind, wer sich nicht bekehren ließ musste sterben. Zur Zeit dieses Schlachtzuges wurden ganze Dörfer und Familienstammbäume ausgelöscht, und überall wo die Auriliten vorbeikamen wurden die Tempel und Statuen der anderen Götter entweiht und zerstört.  

Brauchtums und Ritenkalender des Dyodelikos

Tag und Nacht Gleiche Zweimal im Jahr sind Tag und Nacht exakt gleich lang. An diesen zwei Tagen ist also die Macht der Göttin Faerûn der des Gottes Auril ebenbürtig. Die Tage der Tag und Nacht Gleiche stellen zwei der höchsten kirchlichen Feiertage dar und stehen ganz im Zeichen der Huldigung der Götter Faerûn und Auril. Zu diesem feierlichen Anlass werden im ganzen Reich Tempel der Götter des Lichtes geschmückt und heilige Reliquien dem Volk vorgeführt um die Macht der Götter des Lichtes zu demonstrieren. Zur Morgen- und Abenddämmerung werden zusätzlich zu den einfachen Gebeten des aurilitischen Klerus ausgiebige Messen zelebriert und das Volk an die Allmacht Aurils und Faerûns erinnert. Höhepunkt dieses Feiertages stellt der Tagwechsel um Mitternacht dar, zu dem Priesterinnen der Faerûn und Priester des Aurils ein gewaltiges Ritual in den größten Städten des Reiches abhalten um den Segen der göttlichen Geschwister für das gesamte vereinigte Königreich zu erbitten.

Sterblichkeitstag

Jedes Frühjahr wird der Tag an dem Auril dem Menschen die Unsterblichkeit nahm von dem aurilitischen Klerus als Trauertag abgehalten. Die Unsterblichkeit, die es für die Auriliten als oberstes Ziel zu erlangen gilt, wurde aufgrund der Verbrechen des Menschen in der Vergangenheit diesem als Strafe von Auril entzogen und bis heute nicht wiedergegeben. Diesem Tag gehen für den Klerus fünf Fastentage voraus an denen jegliche Einnahme von fester Nahrung verboten ist. Am Tag selber herrscht zudem ein striktes Sprechverbot für alle Kleriker. Rein der Primus und der Aurilitisch Klerikale Rat dürfen an diesem Tag reden um das Morgen und das Abendgebet an diesem Tage abzuhalten. Neben den zwei Gebeten verbringen die Auriliten den Tag damit im Stillen zu Auril zu beten, um für Vergebung für die Sünden der Vergangenheit und die Wiedergabe der Unsterblichkeit zu bitten. Das gläubige Volk hängt an diesem Tag gerne Immergrünweidenzweige an Fenster und Türe. Diese symbolisieren die Unsterblichkeit.

Tag der Nekromantie

An diesem Tag wird der Opfer durch die Nekromantie gedacht und dem finalen Sieg des Lichtes über die Horden der Untoten und deren Totenbeschwörern. In weiten Teilen des Reiches, besonders aber im Osten wo die Untotenhorden die größten Verwüstungen anrichteten werden zu diesem Anlass Aurilsfackeln aufgestellt um den ganzen Tag hell erleuchtet zu halten. In Risstar wird am Tag der Nekromantie ein riesiges Fest ausgerichtet an dem neben dem Klerus und den Paladinen auch das einfache Volk teilhaben kann. Jährlich pilgern Tausende zu diesem Anlass zum Hauptsitz der Kirche. Das Gebet zur Morgendämmerung Das Gebet zur Morgendämmerung ist das wichtigste aller Gebete des aurilitschen Klerus. Zu diesem Zeitpunkt beginnt der Einfluss Faerûns auf die Welt zu schwinden und der Aurils sich zu verstärken. Das Gebet wird täglich zur Morgendämmerung zelebriert und stellt im Großen und Ganzen eine Begrüßung Aurils dar. In Klöstern und Kirchen wird das Morgengebet von einem Auriliten vorgetragen, ein Aurilit hingegen der sich auf Wanderschaft befindet wird es eher im Stillen und meditierend vollführen. Viele Auriliten beginnen erst nach der Morgenröte mit dem Gebet, da sie den Anblick des roten Himmels zu sehr mit Blut in Verbindung bringen. „Der blutrote Himmel ist ein Himmel der Schlacht, ein Himmel der Götter der Dunkelheit, ein perverses Zwischending das sich kurzweilig zwischen die Macht Aurils und die der Faerûn drängen will“, sagte einst ein Primus über die Morgenröte.

Das Gebet zur Abenddämmerung

Das zweite Gebet der Auriliten, das tagtäglich durchgeführt wird, egal wo sich der Kleriker zu diesem Moment befindet mag. Zur Abenddämmerung schwindet die Macht Aurils von der Welt und die der Faerûn nimmt Überhand. Die aurilitischen Kleriker, aber auch das gläubige Volk, beten jeden Abend sobald es dämmert um Aurils Schutz während der Nacht zu erbitten.


Gesetze allgemeiner Gültigkeit

§1 Gotteslästerung (Blasphemie)

Wer die Götter des Lichtes oder auch die der Mitte in der Öffentlichkeit mit Worten oder Taten beleidigt, oder aber auch Stätten oder Objekte die zur Ehrung der Götter gedacht sind, oder gar göttliche Objekte selbst willentlich beschädigt, der macht sich der Gotteslästerung schuldig. Wer aber zudem Volkshetze gegen Götter des Lichtes oder auch die der Mitte treibt, oder aber auch Stätten oder Objekte die zur Ehrung der Götter gedachten sind, oder gar göttliche Objekte selbst zur Gänze zerstört oder entweiht der macht sich der schweren Gotteslästerung schuldig. In beiden Fällen, in dem der Gotteslästerung und in dem der schweren Gotteslästerung ist der Beschuldigte in Gewahrsam zu nehmen bis er wieder bei Sinnen ist und sein böswilliges Handeln unterlässt. Im Falle der schweren Gotteslästerung ist der Beschuldigte zudem körperlich zu züchtigen bis er gebrochen ist und seine Verbrechen gegen die Götter nicht mehr begehen kann.

§2 Nekromantie

Wer einen toten Körper, nicht aber dessen Seele, in das Leben zurückholt der macht sich ausnahmslos der Nekromantie schuldig. Wer sich der Nekromantie schuldig gemacht hat ist sofort in Haft zu nehmen und dem aurilitischen Klerus auszuhändigen. Der Beschuldigte muss zudem magisch unterdrückt und an Armen und Beinen gefesselt zu werden um ihn am Ausüben von Magie zu hindern. So er sich nicht am Ausüben der Magie mit diesen Mitteln hindern lässt ist der Beschuldigte zu betäuben. So keines der oben angeführten Mittel bei einer Verhaftung oder in der Haft selbst den Beschuldigten am Ausüben von Magie hindern kann ist derjenige sofort hinzurichten, wobei der Körper des Beschuldigten restlos vernichtet werden muss um eine Wiederauferstehung unmöglich zu machen. Wenn der Beschuldigte eine zu große Gefahr für die körperliche Unversehrtheit anderer Personen darstellt oder Personen bei der Verhaftung einer zu großen Gefahr durch den Beschuldigten ausgesetzt sind, ist er ebenfalls sofort hinzurichten und sein Körper zu vernichten.  

§3 Häresie

Wer auf Deliah eine Lehre über die Götter und ihre Taten verbreitet, die im Widerspruch zur Lehre der Auriliten steht und behauptet seine Lehre sei die Wahre der ist der Häresie zu beschuldigen. Wer der Häresie überführt wurde der ist dem aurilitischen Klerus zu übergeben von diesem durch Belehrung von der Richtigkeit der aurilitischen Lehre über die Götter überzeugt zu werden. Wer sich durch Belehrung nicht von der Falschheit seiner Irrlehre abbringen lässt ist solange körperlich zu züchtigen bis er dies doch tut. Wer aber eine Lehre über Götter verbreitet die sich nicht auf Deliah bezieht ist nicht der Häresie schuldig.

§4. Norhuldigung

Wer dem Gott Nor in Worten oder in der Ausübung einer Tat huldigt der ist der Norhuldigung schuldig. Wer dem Gott Nor Lebewesenopfer darbringt oder ihm Tempel errichtet oder aber versucht andere Personen dazu zu bringen Nor zu huldigen, der ist der schweren Norhuldigung schuldig. Im Falle der Norhuldigung ist der Beschuldigte festzunehmen und dem aurilitischen Klerus zu übergeben um von diesem durch Belehrung von der Richtigkeit der aurilitischen Lehre über die Götter überzeugt zu werden. Im Falle der schweren Norhuldigung ist der Beschuldigte hinzurichten.

§5 Magie Nors

Wer die Magie des Gottes Nors beherrscht oder aber versucht sich diese anzueignen ist der Anwendung Magie Nors schuldig. Wer sich der Anwendung Magie Nors schuldig gemacht hat der ist sofort in Haft zu nehmen und dem aurilitischen Klerus auszuhändigen. Der Beschuldigte muss zudem magisch unterdrückt und an Armen und Beinen gefesselt zu werden um ihn am Ausüben von Magie zu hindern. So er sich nicht am Ausüben der Magie mit diesen Mitteln hindern lässt ist der Beschuldigte zu betäuben. So keines der oben angeführten Mittel bei einer Verhaftung oder in der Haft selbst den Beschuldigten am Ausüben von Magie hindern kann ist derjenige sofort hinzurichten, wobei der Körper des Beschuldigten restlos vernichtet werden muss um eine Wiederauferstehung unmöglich zu machen. Wenn der Beschuldigte eine zu große Gefahr für die körperliche Unversehrtheit anderer Personen darstellt oder Personen bei der Verhaftung einer zu großen Gefahr durch den Beschuldigten ausgesetzt sind, ist er ebenfalls sofort hinzurichten und sein Körper zu vernichten.

§6 Hochverrat

Wer als geweihte Person des aurilitischen Klerus, wobei Paladine als solche gelten, sich der Paragraphen 1-5 strafbar macht, der ist auch des Hochverrates schuldig. Wer sich des Hochverrates schuldig gemacht hat, ist durch die Guillotine oder das Richtschwert zu richten.   Gesetze, inquisitorische Einrichtungen betreffend Rechte von Inquisitoren / Sonderbefugten der Inquisition Inquisitoren und Sonderbefugten inquisitorischer Einrichtungen stehen zur Erleichterung der Ausübung ihrer Pflichte mehrere Rechte zu. I) Inquisitoren und Sonderbefugte der Inquisition sind von der aurilitischen Kirche eingesetzte Kleriker mit Sonderfunktion. Ihre Aufgabe ist das Aufspüren von Häretikern, Nekromanten und Norhuldigern, deren Bekehrung und deren Verurteilung. Die Inquisitoren unterstehen dem Schutze der aurilitischen Kirche, ihr Handeln und ihre Urteile sind gleichzustellen mit Urteilen der Kirchenführung selbst. II) Inquisitoren und Sonderbefugten steht das Recht zu jederzeit Personen zu verhören und zu observieren. Besteht der dringende Verdacht, dass Personen gegen §1-6 der allgemeinen Gesetze des Klerus verstoßen haben, steht es den ausführenden Organen der Inquisition ebenfalls zu deren Behausungen und Besitztümer zu begutachten und bei Bedarf auch als Beweismittel zu beschlagnahmen. III) Inquisitoren und Sonderbefugten steht jederzeit das Recht zu einen Prozess gegen straffällig gewordene Personen zu führen, falls ein geringeres Mittel als ein Schnellprozess nicht der Situation angemessen, und/oder eine sichere Eskortierung des Straffälligen nach Risstar nicht möglich und/oder zu aufwendig wäre. Der Prozess ist in jedem Fall aber von einem Kleriker der aurilitischen Kirche oder einem Ordenspaladin des Vereinten Königreiches zu protokollieren und mit Unterschrift zu bestätigen. Sollte kein Kleriker oder Ordenspaladin zur Verfügung stehen kann dieser durch zumindest drei Bürger des Reiches abgelöst werden. Das Protokoll ist binnen eines Jahres nach Risstar zum Protokollmeister zu überbringen. IV) Inquisitoren und Sonderbefugten steht das Recht zu Ordenspaladine anzufordern, falls diese bei der Ausübung des Inquisitors oder des Sonderbefugten dringend von Nöten sind.  

Erklärung des Aufbaus und der Organisation der aurilitischen Kirche

Hierarchie:

Primus: (Titel: XxXxX, Primus der Auriliten)

Der Primus ist oberster Kleriker der Auriliten, dessen Sitz in Risstar ist. Er wird erst nach Ableben eines Primus neu gewählt, Ausnahme hierbei sind lediglich die Ausnahmefälle die im zugehörigen Gesetzestext unter „Rechte und Pflichten des Primus“ näher beschrieben werden. Zur Wahl aufstellen kann sich jeder Oberste Kleriker einer Baronie und jeder Ratsherr des aurilitischen Rates lassen. Wahlmänner sind alle Obersten Kleriker der Baronien und ihrer Städte und die vier Ratsherren. Der genaue Wahlvorgang wird ebenfalls im Gesetzestext näher beschrieben. Als Vorstand der gesamten Kirche hat der Primus viele Aufgaben zu bewältigen. So muss er etwa alle wichtigen Entscheidungen der Kirche mit beschließen. Darunter fallen unter anderem alle Entscheidungen welche das Leben von Menschen betrifft (z.B. Begnadigungen, Verbrennungen), jene Entscheidungen welche Besitztümer der Kirche betreffen (z.B. Bewirtschaftungserlaubnis) aber auch alle großen finanziellen Entscheidungen (z.B. die Finanzmittelvergabe an die einzelnen Baronien). Dem Primus unterstehen nicht nur alle Kleriker Aurils, sondern auch alle Paladine. Ein Befehl des Primus ist für Paladine verbindlich auszuführen. Näheres dazu im Gesetzestext, unter „Befehlsgewalt des Primus“. Bei wichtigen Feierlichkeiten, wie zum Beispiel der Tag und Nacht Gleiche hat der Primus auch eine verstärkt repräsentative Aufgabe. Er hält zu diesen Zeiten die wichtigsten Gottesdienste ab und verleiht allen Auriliten den Großen Segen.

Der aurilitische Rat: (Titel: XxXxX, Ratsherr von XxXxX)

Der aurilitsche Rat besteht aus vier Ratsherren, deren Sitze die vier Ratsstädte Tarenheid (Baronie Gilead), Risstar (Baronie Risstar), Darben (Baronie Kriis) und Kronenfels (Baronie Nariak) sind. Der Rat wird alle vier Jahre von den Obersten Klerikern der Baronien und jenen der einzelnen Städte neu gewählt. Aufgabe des aurilitischen Rates ist es den Primus in allen Belangen bei seinen Aufgaben zu helfen und ihn (natürlich nur inoffiziell) dabei zu kontrollieren. Jedes Ratsmitglied beaufsichtigt zudem mehrere Baronien die ihm zugeteilt werden. Die Ratsherren sind somit in erster Linie auch die direkten Ansprechpartner für die Obersten Kleriker der einzelnen Baronien. Im Falle eines Krieges unterstehen diverse Truppenteile der Paladine und natürlich alle Kleriker des Gottes Aurils dem aurilitischen Rat. Näheres über den aurilitischen Rat im Gesetzestext „Rechte und Pflichten des aurilitischen Rates“.

Oberste Kleriker der Baronien (Titel: XxXxX, oberster Kleriker der Baronie XxXxX)

Der oberste Kleriker einer Baronie wird alle vier Jahre von den Obersten Klerikern der Städte, sowie den Kirchenherren und Klostervorständen der jeweiligen Baronie gewählt. Seine Aufgabe ist es unter anderem die genaue Verteilung der finanziellen sowie der menschlichen Ressourcen innerhalb der Baronie zu koordinieren. Er führt zudem die Priesterweihe in der Baronie durch.

Oberste Kleriker der Städte (Titel: XxXxX, oberster Kleriker der Stadt XxXxX)

Der oberste Kleriker einer Stadt wird alle 4 Jahre von dem obersten Kleriker der Baronie, in der sich die Stadt befindet, neu eingesetzt. Seine Aufgabe sind die Kontrolle der klerikalen Einrichtungen einer Stadt, sowie die Übermittlung der eingenommenen Spenden und Kirchenabgaben an höhere Stellen.

Kirchenherren, Klostervorstände (Titel: (Kirchen-)Herr XxXxX, (Kloster-)Vorstand XxXxX)

Der Kirchenherr ist leitender Kleriker einer Kirche. Ihm unterstehen je nach Größe der Kirche bzw. der Gemeinde ein oder mehrere Priester. Der Kirchenherr ist für die Abhaltung der Gebets- und Gottesdienste verantwortlich und je nach Gegend auch für die Umsetzung der aurilitischen Gesetze und die Missionierung Andersgläubiger. Der Klostervorstand ist leitender Kleriker eines Klosters, ihm unterstehen alle Novizen und Ausbilder seines Klosters. Der Klostervorstand ist dafür verantwortlich dass alle Novizen den Richtlinien entsprechend ausgebildet werden.

Einfacher Klerus Zum einfachen Klerus zählt man alle Kleriker die keine der oben genannten Ämter besetzen oder die im Anschluss genannten Sonderbefugnisse haben.

Sonderbefugnisse / Sonderposten Innerhalb der Kirche gibt es mehrere Sonderposten, wie zum Beispiel Inquisitoren, Richter, Boten, etc. Diese Personen haben spezielle Aufgaben und es gelten für sie zum Teil abgeänderte Rechte und Pflichten. Manche Kleriker können eine Sonderbefugnis erlangen. Solche Befugnisse werden Klerikern vergeben, die innerhalb der Kirche eine Aufgabe haben für die sie innerhalb der Kirche Rechte brauchen die sie im Normalfall nicht haben.